Stellungnahme der Stiftung Innovationspark Zürich zum Verwaltungsgerichts-Entscheid vom 21.7.2020
Die Stiftung Innovationspark Zürich nimmt den Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Zürich zur Kenntnis, im Verfahren zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kanton Zürich, vertreten durch die Baudirektion, den kantonalen Gestaltungsplan «Innovationspark Zürich» aufzuheben.